Eheschließung
Wir freuen uns, dass Sie sich zur Eheschließung entschieden haben.
Eheschließungen sind im Standesamt Seelow von Montag bis Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten, nach Absprache auch am Samstag, möglich.
Im Rathaus der Stadt Seelow befindet sich ein sehr schönes Trauzimmer das insgesamt für 34 Personen Sitzplätze bietet. Sie können gerne mal vorbei schauen und es sich ansehen!
Die feierliche Gestaltung der Eheschließung können Sie natürlich mitbestimmen. Wir sind bestrebt, Ihre Wünsche und Vorstellungen möglichst umzusetzen. Die schönsten Momente dürfen gern auf Fotos festgehalten werden. Die filmische Aufzeichnung der Zeremonie mit einer Kamera ist nur in beschränktem Umfang möglich.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim zuständigen Wohnsitzstandesamt. Diese kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin erfolgen.
Die Eheschließung sollte persönlich beim Standesamt angemeldet werden. Ist einer von beiden an der persönlichen Vorsprache beim Standesamt gehindert, so kann er seine/n Partner/in oder eine dritte Person ermächtigen, für ihn die Anmeldung vorzunehmen (siehe Formulare).
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln. >>> Voranmeldung Eheschließung <<<
Wenn Sie eine Eheschließung mit Auslandsbezug anmelden wollen, sprechen Sie bitte vorher persönlich mit uns!
Besteht der Wunsch die Ehe im Ausland zu schließen, sind rechtzeitig Informationen über die notwendigen Dokumente und weiteren Umstände des jeweiligen Landes bei der zuständigen Botschaft/Konsularischen Vertretung einzuholen. Auch in diesen Fällen können Sie sich an uns wenden. Manche Staaten fordern ein Ehefähigkeitszeugnis, das durch das zuständige Wohnsitzstandesamt ausgestellt wird.
Neben dem Trauzimmer im Rathaus sind folgende weitere Orte für Eheschließungen gewidmet:
Außenstellen des Standesamtes Seelow
| Name | Adresse | Kontakt |
| Schloss Neuhardenberg | Schinkelplatz 15320 Neuhardenberg | Tel.: 033476 600-0 |
| Parkhotel Schloss Wulkow | Hauptstraße 24 15320 Neuhardenberg OT Wolkow | Tel.: 033476 580 |
| Hotel Brandenburger Hof | Apfelstraße 1 15306 Seelow | Tel.: 03346 88940 |
| Schweizerhaus Seelow | Am Schweizerhaus 1- 5 15306 Seelow | Tel.: 03346 4291910 |
| Schweizerhaus Falkenhagen (Mark) | Ernst- Thälmann-Straße 33 15306 Falkenhagen (Mark) | Tel.: 033603 41820 |
| Gasthaus Wagner | Hauptstraße 67 15328 Golzow | Tel.: 033472 50296 |
| Kulturhaus Kietz | Karl-Marx-Straße 36 15328 Küstriner Vorland | Tel.: 033479 59125 |
| Zechiner Mühle | Meisterstraße 15328 Zechin | Tel.: 033473 3027 |
| Dorfkirche Dolgelin | Ausbau 8 15306 Lindendorf OT Dolgelin | Tel.: 03346 845455 |
| Festscheune „The golden Barn" | Hauptstraße 54 15320 Neuhardenberg OT Wulkow | Mail: : |
| Loosgut Marxdorf | Dorfstraße 35 15306 Vierlinden OT Marxdorf | Tel.: 033470 4950 |
Sollten Sie die Eheschließung an einem dieser Orte wünschen, dann setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Außenstelle des Standesamtes in Verbindung!
Notwendige Unterlagen
Von Sachverhalt zu Sachverhalt können verschiedene Unterlagen notwendig sein.
Ein Beispiel:
beide Eheschließenden sind deutsche Staatsangehörige,
beide Eheschließenden sind volljährig und kinderlos,
beide sind ledig,
dann sind folgende Unterlagen vorzulegen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass,
erweiterte Meldebescheinigung, wenn einer der beiden nicht im Standesamtsbezirk Seelow wohnt oder die Eheschließung außerhalb des Standesamtsbezirks geschlossen werden soll.
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil, wenn einer der Eheschließenden nicht im Standesamtsbezirk geboren wurde oder die Eheschließung außerhalb des Standesamtsbezirks geschlossen werden soll.
Wir weisen darauf hin, dass in den nachfolgenden Fällen über die genannten Unterlagen hinaus die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein kann. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit uns!
Zum Beispiel:
einer der Eheschließenden besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit,
einer der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren,
einer der Eheschließenden hat ein minderjähriges Kind,
die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder,
einer der Eheschließenden hat eine Vorehe geschlossen oder eine Lebenspartnerschaft begründet,
einer der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden.
Gebühren
Im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen werden vom Standesamt Gebühren gemäß der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK) des Landes Brandenburg in der derzeit gültigen Fassung erhoben.
Anmeldung der Eheschließung: 64,00 €
Vornahme der Eheschließung im Rathaus
während der allgemeinen Öffnungszeiten: 53,00 €
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 120,00 €
Vornahme der Eheschließung außerhalb des Rathauses
während der allgemeinen Öffnungszeiten: 144,00 €
außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 180,00 €
Ausstellung einer Eheurkunde: 17,00 €
für jedes weitere Exemplar: 8,50 €
Ehefähigkeitszeugnis: ab 64,00 €
Bei der Prüfung der persönlichen Verhältnisse der Beteiligten können sich weitere Gebührenberechnungen ergeben.









