Exmatrikulation
Exmatrikulation für Studierende in Studiengängen der Fakultät für Informatik
Bei der Exmatrikulation am KIT wird in allen Studiengängen gleichermaßen zwischen einer ordnungsmäßigen Exmatrikulation und einer Exmatrikulation von Amts wegen unterschieden.
Ordnungsmäßige Exmatrikulation
Die vorgehensweise für die ordnungsmäßige Exmatrikulation finden Sie auf den Internetseiten des Studierendenservice Studierendenservice. Die ordentliche Exmatrikulation kann hier beantragt werden.
Eine Exmatrikulation wird zum 31.03. oder 30.09. vollzogen und bis dahin können Prüfungen abgelegt werden. Der Brief wird aber bereits Mitte Februar bzw. Mitte August über das Bescheidpostfach im CAMPUS-System (campus.studium.kit.edu) zugestellt.
Die Gründe für die Exmatrikulation können verschiedene sein. Sofern der Grund das Erreichen der maximalen Studienzeit ist, gilt Folgendes:
- Bachelor-Studierende im 3. FS können sich technisch in CAS-Campus in das 4. FS zurückmelden. Ein Prüfungsanspruch im 4. FS besteht jedoch nur mit bestandenen Orientierungsprüfungen oder einer Genehmigung der Verlängerung der Frist zum Ablegen der OR durch den Prüfungsausschuss.
- Bachelor-Studierende im 9. Fachsemester können sich technisch in CAS-Campus in das 10. FS zurückmelden. Ein Prüfungsanspruch im 10. FS besteht jedoch nur mit einer Genehmigung der Studienzeitverlängerung durch den Prüfungsausschuss.
- Master-Studierende im 7. Fachsemester können sich technisch in CAS-Campus in das 8. FS zurückmelden. Ein Prüfungsanspruch im 8. FS besteht jedoch nur mit einer Genehmigung der Studienzeitverlängerung durch den Prüfungsausschuss.
Studierende, die einen Antrag auf Studienzeitverlängerung oder Verlängerung der Frist zum Ablegen der OR gestellt haben, über den der Prüfungsausschuss noch nicht entschieden hat, können sich mit der Genehmigung auch nach Ablauf der Rückmeldefrist bzw. zu Beginn des Folgesemesters zurückmelden.
Eine Vorauszahlung der Semestergebühren muss direkt mit dem für die Rückmeldung zuständigen Studierendenservice (SLE) geklärt werden.
Findet die Exmatrikulation von Amts wegen in Form einer Nichtrückmeldung am KIT statt (bspw. bei Beendigung des Studiums), sind weitere Richtlinien zu beachten. Zusätzlich zu dieser Exmatrikulation muss eine ordnungsgemäße Exmatrikulation stattfinden (s.o.), da sonst die Ausgabe der Abschlussdokumente nicht vollzogen werden kann. Bei Beendigung des Studiums ist eine Rückmeldung nicht mehr notwendig, wenn innerhalb des Prüfungszeitraums die noch benötigten Leistungen erbracht werden. Dies ist unabhängig vom Eingang der Bewertungen dieser Leistungen beim Studierendenservice.
FAQs Inhalt
- FAQ
- Abschlussarbeiten
- Abschlussdokumente und Zeugnis
- Ärztliches Attest
- Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Anträge
- Auslandsstudium / Erasmus
- Bachelor Informatik SPO 2026
- BAföG
- Bescheinigungen allgemein/ Studienabschluss / Titelführungsbescheinigung / Mindestens bestanden
- Bewerbung für einen Studienplatz
- Doppelmaster
- ECTS-Einstufungstabellen
- Ergänzungsfach (B.Sc. und M.Sc. Informatik)
- Ersetzen von Modulen und Prüfungen
- Exmatrikulation
- Fristen / Fristverlängerung / Sonderregelungen Coronapandemie
- Generative KI
- Interner Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium am KIT
- Klausuren: Termine / Einsicht
- Lehramt
- LP-Verschnitt / Notenberechnung
- Mastermodule: im Bachelor / erneut nach Studienortwechsel / Mastervorzug
- MINT-Kurse
- Orientierungsprüfung
- Parallelstudium
- Programmierparadigmen Lehramt
- Proseminar (INFO)
- Prüfungen: An- und Abmeldung / Wiederholung
- Prüfungsausschuss
- Prüfungsleistungen / Studienleistungen
- Prüfungsplan
- Prüfungszeitraum
- Rückmeldung
- Schülerstudium
- Seminare und Praktika im B.Sc. und M.Sc. Informatik
- SPO Bachelor Informatik 2022
- Stammmodule
- Studienplan
- Überfachliche Qualifikationen (Schlüsselqualifikationen)
- Überprüfungsmodule Praktika und Seminare (Master Informatik)
- Umbuchungen: Verschieben von Modulen und Prüfungen / Modulabbruch
- Urlaubssemester
- Wahlmodule
- Zusatzleistungen
- Zweitstudium
- Zweitwiederholung (auch Härtefallantrag) und Vorbehaltskonto