Landgericht Trier

Das Landgericht Trier ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Landgerichten in Rheinland-Pfalz. Es hat seinen Sitz in Trier.
Instanzenzug
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Bernkastel-Kues, Bitburg, Daun, Hermeskeil, Prüm, Saarburg, Trier und Wittlich. Dem Landgericht Trier ist das Oberlandesgericht Koblenz übergeordnet.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1820–1879
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bereits in der Franzosenzeit bestand mit dem Appellationsgericht Trier ein Mittelgericht in Trier. Das Landgericht in Trier besteht seit dem 1. August 1820. In der damaligen preußischen Rheinprovinz galt die französische Gerichtsorganisation weiter. Der Appellationsgerichtshof Köln hatte dort die Funktion des Appellationsgerichtes. Die ihm untergeordneten Gerichte trugen nicht die Bezeichnung Kreisgericht, sondern Landgericht. Dem Landgericht Trier waren folgende Friedensgerichte als Gerichte erster Instanz untergeordnet:
Hinzu kamen 1820 noch die folgenden Friedensgerichte, die aber 1835 dem dann neu gegründeten Landgericht Saarbrücken zugeordnet wurde:

Von 1828 bis 1835 war Ernst Schiller, der Sohn Friedrich Schillers, Landgerichtsrat in Trier.
Seit 1879
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Zuge der Reichsjustizgesetze, die 1879 in Kraft traten, wurde das Landgericht Trier in ein Landgericht neuer Ordnung umgewandelt.
Das königlich preußische Landgericht Trier wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Cöln gebildet. Das Landgericht war danach für die Kreise Bernkastel, Bitburg, Daun, Merzig, Prüm, Saarburg, Stadtkreis Trier, Landkreis Trier und Wittlich zuständig.[2] Ihm waren folgende 16 Amtsgerichte zugeordnet:
Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 349.175 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, zwei Direktoren und neun Richter tätig.[4]
Ausgliederung des Saargebietes
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Infolge des verlorenen Ersten Weltkriegs wurde das Saargebiet 1919 vom Deutschen Reich abgetrennt. Damit wurde auch das Amtsgericht Merzig aus dem Sprengel des Landgerichtes Trier abgetrennt und dem Landgericht Saarbrücken zugeordnet (siehe: Gerichtsorganisation im Saargebiet). Nach der Saarabstimmung kehrte das Saargebiet zum Reich zurück.
Nach dem Zweiten Weltkrieg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahre 1944 wurde das Gerichtsgebäude durch Bombenangriffe zerstört. Mit dem Einmarsch der britischen Truppen am Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das Landgericht vorübergehend abgeschafft. Doch schon im Dezember 1945 wurde es wiedereröffnet. Es war nun dem Oberlandesgericht Koblenz zugeordnet.
Im Jahre 1954 wurde der Neubau an der gleichen Stelle wie das ehemalige Gebäude in Betrieb genommen. Im Jahre 1966 wurde er erweitert und modernisiert. Zwischen 2004 und 2006 folgte eine erneute umfassende Sanierung.[5]
Bekannte Richter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Thomas Henrichs, Landgerichtspräsident (2015–2016)
- Katarina Barley, Richterin
- Michael Franz Josef Müller (1762–1848), Richter
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 175–176, online
- ↑ Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 562 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 415 online
- ↑ Geschichtliches ( des vom 18. Februar 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
Koordinaten: 49° 45′ 27″ N, 6° 38′ 14,9″ O