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Josef Obermaier

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Josef Obermaier (* 23. Februar 1956 in Gmunden) ist ein österreichischer Jurist und Journalist. Er war von 2013 bis 2020 Vizepräsident des Landesgerichts Wels und von 1992 bis 1996 Chefredakteur der Fachzeitschrift Vinaria.

Josef Obermaier studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz, wo er 1979 zum Dr. jur. promoviert wurde. Er war ab 1984 Richter und von 2013 bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2020 Vizepräsident des Landesgerichts Wels. Über seine Tätigkeit als Jurist hinaus profilierte er sich als einer der prominentesten Weinjournalisten Österreichs.[1][2][3] Er war im Jahr 1982 Mitbegründer der österreichischen Fachzeitschrift Vinaria und fungierte von 1992 bis 1996 als deren Chefredakteur.[4][5] Im Jahr 2000 verlieh ihm die Vinea Wachau den Steinfederpreis für Weinpublizistik. Im Jahr 2006 war er Mitbegründer der österreichischen Fachzeitschrift wein.pur. Für seine Verdienste um die Gerichtsbarkeit und die Weinkultur wurde Obermaier im Jahr 2016 mit der Verdienstmedaille der Stadt Wels in Gold ausgezeichnet. Er ist Verfasser vieler Fachbeiträge in diversen juristischen Zeitschriften. Von 2011 bis 2018 erschien in der Österreichischen Juristen-Zeitung (ÖJZ) monatlich seine Kolumne Kostenseitig.[6][7] Sein im Wiener Manz Verlag erschienenes Werk Das Kostenhandbuch. Kostenersatz im Zivilprozess und im Verfahren außer Streit wurde 2005 zum Manz-Fachbuch des Jahres gekürt.[1][2] Es wurde in mehreren Auflagen aufgelegt und gilt als Standardwerk zum Kostenrecht.[8][9][10]

Auszeichnungen und Ehrungen

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Schriften (Auswahl)

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Einzelnachweise

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  1. 1 2 Jurist und Weinkenner erhält städtische Verdienstmedaille Artikel vom 19. Juni 2016 auf nachrichten.at
  2. 1 2 Dr. Josef Obermaier auf zeitfuergenuss.at, 5. September 2011 (web.archive.org).
  3. Österreichisches Anwaltsblatt 2007/09, S. 403.
  4. Viktor Siegl: 30 Jahre Vinaria. Die frühen Jahre. In: Vinaria Nr. 1/2012, S. 80.
  5. Viktor Siegl: 30 Jahre Vinaria. Neue Autoren, bunte Bilder. In: Vinaria Nr. 3/2012, S. 91.
  6. Vgl. die Ausgaben 2011 bis 2018 der Österreichischen Juristen-Zeitung (ÖJZ); z. B.: Josef Obermaier: Von Teilvergleichen und Kostenfallen. In: ÖJZ, Heft 10/2015, S. 488; Josef Obermaier: Kosteneinwendungen als Nichtigkeitsgrund. In: ÖJZ, Heft 8/2017, S. 388; Josef Obermaier: Zur Kostenentscheidung im Provisorialverfahren. In: ÖJZ, Heft 13/2018, S. 624.
  7. Gerhard Hopf: Kostenseitig – Neue Rubrik der ÖJZ. In: Österreichische Juristen-Zeitung 2011/83, S. 840.
  8. Rezension von Sebastian Bergmann. In: GES – Zeitschrift für Gesellschaftsrecht Nr. 4/2018 („Das Werk, zu dem es praktisch nach wie vor kaum eine Alternative gibt, wird zweifelsohne auch in der Neuauflage für jede mit zivilprozessualen Kostenfragen konfrontierte Person ein unentbehrliches Nachschlagewerk darstellen“).
  9. Rezension von Adrian Eugen Hollaender. In: Österreichisches Anwaltsblatt Nr. 1/2019 („Das vorliegende Werk gilt als das Standardwerk zum Kostenrecht. (...) Es ist weit mehr als ein fundierter Wegweiser durch das Dickicht der Kostennormen, es ist geradezu eine Fundgrube juristischen Denkens!“).
  10. Josef Obermaiers Kostenhandbuch auf manz.at
  11. Jurist und Weinkenner erhält städtische Verdienstmedaille Artikel vom 19. Juni 2016 auf nachrichten.at
    Stadt Wels, Gemeinderat – Verhandlungsschrift über die am Montag, dem 11. April 2016, in der Welser Stadthalle stattgefundene 5. Sitzung des Gemeinderates (PDF).