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Emil Strohal

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Emil August Strohal (* 31. Dezember 1844 in Birgitz bei Innsbruck; † 6. Juni 1914 in Leipzig) war ein Jurist, der sowohl für das österreichische wie für das deutsche Recht von Bedeutung ist. Er lehrte als Professor an den Universitäten Graz (1877–1892), Göttingen (1892–1894) und Leipzig (1894–1914). Strohal verfasste anlässlich des Inkrafttretens des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs ein umfassendes Lehrbuch zum Erbrecht, das als erstes großes Erbrechtslehrbuch das deutsche Erbrecht maßgeblich geprägt hat und noch heute von großem Interesse ist. Er kann auch als Begründer des österreichischen Grundbuchrechts angesehen werden.

Sein Vater Rudolf Strohal (1855 verstorben) kam aus Olmütz in Mähren, war Revierförster in Birgitz (Tirol) und später Ministerialkonzipist am k. k. Ministerium für Landeskultur und Bergwesen in Wien; die Mutter Maria Wanggo († 1892) kam aus Kärnten. Strohal besuchte zunächst das Gymnasium in Graz, das er 1862 mit der Matura verließ. Er studierte danach Rechtswissenschaft an den Universitäten Universität Graz und Wien, wo er besonders von Gustav Demelius (Römisches Recht, Graz) und Joseph Unger (Zivilrecht, Wien) beeinflusst wurde.[1] Während des Studiums gründete er zusammen mit Karl Heinrich Hugelmann die politisch-wissenschaftliche Studentenverbindung „Orion“. In den 1860er-Jahren zählte er zu den wichtigsten Persönlichkeiten des entstehenden deutschnationalen Lagers in Österreich.[2] 1867 promovierte er an der Universität Graz. Anschließend arbeitete er in Anwaltskanzleien in Graz und Klagenfurt. 1873 absolvierte er die Advokaturprüfung.[1]

Neben seiner anwaltlichen Praxis war Emil Strohal auch ein Rechtsgelehrter von Rang, sein politisches Engagement für deutschnationale Standpunkte erschwerte jedoch zunächst seine Karriere als Hochschullehrer in Österreich.[1] Mit einer Schrift über Die Eintragungstheorie in ihrer Geltung für das österreichische Recht habilitierte er sich 1875 an der Universität Graz im österreichischen Zivilrecht. 1877 erhielt er eine außerordentliche Professur an der Universität Graz, 1881 dann die ordentliche Professur. Er war Präses der rechtshistorischen Staatsprüfung und 1887/88 Dekan der juristischen Fakultät. Daneben lehrte er von 1875 bis 1893 an der Technischen Hochschule Graz die praxisnahen Fächer Bau- und Eisenbahnkunde sowie Handels- und Wechselrecht.[1]

Auf Wunsch Rudolf von Jherings wurde Strohal 1892 als dessen Nachfolger auf dem Lehrstuhl für römisches Recht an die Universität Göttingen berufen. Zugleich übernahm er von Jhering die Herausgeberschaft der Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts. Ab 1894 war er ordentlicher Professor an der Universität Leipzig (als Nachfolger Johannes Emil Kuntzes), wo er zunächst Pandekten und sächsisches Privatrecht und nach dessen Verabschiedung 1896 das neue Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs lehrte. Leipzig besaß für ihn durch die unmittelbare Nähe zum Reichsgericht einen besonderen Reiz, hat er doch stets enge Verbindung zur juristischen Praxis gesucht und gehalten. In den akademischen Jahren 1898/99, 1903/04 und 1909/10 war Strohal jeweils Dekan der Leipziger Juristenfakultät. Im Königreich Sachsen wurde er als Geheimer Hofrat ausgezeichnet. Zu seinen akademischen Schülern zählte Paul Koschaker, der nach Strohals Tod auch dessen Nachfolge auf seinem Leipziger Lehrstuhl antrat.[1][2]

Emil Strohal heiratete 1873 in Klagenfurt die Kaufmannstochter Amalie Gabriele Marie Ratschnigg. Das Paar bekam drei Kinder, darunter der Indologe und Sanskritist Emil Ernst Strohal (1874–1902).

Strohal war auf dem Gebiet des österreichischen und deutschen Zivilrechts tätig. Er war wesentlich an der Kodifizierung des österreichischen Grundbuchsrechtes beteiligt und wurde durch seine Arbeit am Rechtsinstitut der Eigentümerhypothek über die Grenzen des deutschsprachigen Raumes hinaus bekannt. Er schrieb das erste bedeutende Lehrbuch zum Deutschen Erbrecht und kommentierte dieses im ersten deutschen Großkommentar, dem Planck. Er hat die Entwicklung des deutschen Erbrechts maßgeblich geprägt.

Veröffentlichungen

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  • Zur Lehre vom Eigentum an Immobilien (Graz 1876; Habilitationsschrift behandelt die Eintragungstheorie in ihrer Geltung für das österreichische Privatrecht)
  • Transmission pendente conditione (Graz 1879)
  • Die Prioritätsabtretung nach heutigem Grundbuchrecht (Graz 1880)
  • Die Eigentümerhypothek im österreichischen Recht 1883
  • Succession in den Besitz nach römischem und heutigem Recht (Graz 1885)
  • Das deutsche Erbrecht (Berlin 1896; Kurzfassung aus Vortrag hervorgegangen)
  • Das deutsche Erbrecht auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (in zwei Bänden, 1. Aufl. 1896, 3. Aufl. 1903/1904).
  • Der Sachbesitz nach dem Bürgerl. Gesetzbuch (Jena 1897)
  • Litt. Leipz., DBA 1241,217, DBI 4, 2000c, IBI 2, 1041c, 1911-1914A

Ab 1892 war Strohal Mitherausgeber von Jherings Jahrbüchern für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts, für die er zahlreiche Beiträge namentlich verfasste. Von 1911 bis 1914 war er Mitherausgeber von Jherings Jahrbüchern für die Dogmatik des bürgerlichen Rechts. Später war er zudem Herausgeber von Planck's Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

Einzelnachweise

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  1. 1 2 3 4 5 Martin Avenarius: Strohal, Emil. In: Neue Deutsche Biographie. (NDB). Band 25. Duncker & Humblot, Berlin 2013, ISBN 978-3-428-11206-7, S. 570 (deutsche-biographie.de).
  2. 1 2 Gunter Wesener: Strohal, Emil August. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 13, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2010, ISBN 978-3-7001-6963-5, S. 420.