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Diskussion:Konsistorium

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Zweioeltanks in Abschnitt Konsistorium als Unterbehörde des Oberkirchenrates?

Wie steht es mit dem zucchetto oder Kardinalsring?

Damit sähe ich es auch lieber, wenn diese Seite hier gekürzt und dafür eigenständige Beiträge begonnen würden, auf die verwiesen wird und die ausgebaut werden können. -- lg, Robodoc ± 08:07, 27. Mär 2005 (CEST)

Kardinalsernennung

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Erst mit dieser Zeremonie erlangt die Ernennung des Kardinals Rechtswirksamkeit Das steht aber an anderer Stelle anders. Es kommt lediglich auf die Tatsache der Veröffentlichung des Namens an. Bitte prüfen --212.202.113.214 13:59, 23. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wittenberger Konsistorium

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Ich plane einen speziellen Artikel zum Wittenberger Kons., ergo aus dem Grund da es der Ursprung aller Konsistorien auf evangelischen Gebiet ist. Zu sagen das die evangelischen Konsistorien ihren Ursprung im 16. Jh. hatten, finde ich zu ausschweifend und Geschichtlich zeitlich ungenau. Wann im 16. Jh. 1502 1522 1542 1568 1584 oder 1596? Wer waren die Menschen die die Konsitorien initiert haben. Warum wurden sie geschaffen und welche gesellschftlichen Funktionen sind aus ihnen im Heute hervorgegangen? Hatte nicht Georg Spalatin in Altenburg mit einer Vorform der Konsistorien begonnen auf evang. Gebiet? Wurde mit der Einführung einer Konsistorialornung in Wittenberg nicht damit begonnen, die Konsistorien zu errichten und haben dann nicht andere Staaten wie Brandenburg diese übernommen? Ist nicht das evangelische Konsistorium heute so was wie ein Ehegericht, in der Herausbildung eines deutschen Staatsgebildes geworden? mfg Torsten Schleese 00:24, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ja und? Tu Dir keinen Zwang an! It's a Wiki: Gute Artikel sind immer willkommen!--Th1979 01:28, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Doppelt gemoppelt

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"Das Konsistorium erfüllt heute neben der Kirchenleitung ebenfalls kirchenleitende Aufgaben."
Bitte klären was gemeint ist; so macht der Satz nicht viel Sinn. -- S.T.E.F.A.N 04:38, 20. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Mit "Kirchenleitung" ist hier nicht die Aufgabe, sondern das zuständige Gremium gemeint. Sowohl Kirchenleitung als auch Konsistorium sind an der Leitung der Kirche beteiligt. Vielleicht wäre es gut, das etwas unmissverständlicher auszudrücken. --137.248.149.86 16:47, 19. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Es gibt in dem Artikel auch grundsätzlich das Problem, dass zwei Sachen vermischt werden: Konsitorium als exekutives Gremium und kirchliche Behörde. Vermutlich ist in all den genannten Kirchen das Exekutivgremium gemeint. Dann stimmt aber nicht, dass "Konsistorium" etwa einem "Landeskirchenamt" entspricht. --Oliengel 10:28, 1. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Es fehlt eine Erwähnung des antiken Consistoriums, also dem kaiserlichen Hofrat (nicht signierter Beitrag von 92.73.192.164 (Diskussion | Beiträge) 01:03, 30. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

aufteilung

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Habe dem Portal:Christentum vorgeschlagen, den Artikel aufzuteilen, siehe disk--Schnellbehalter Fragen 14:50, 28. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Das war auch mein erster Gedanke, doch durch die kleineren Kapitel Römisches Reich, Hochschule und Judentum sowie einem wohl inhaltlich wie formal verkehrtem Fließtext-Siehe-Auch wird die Sache verkompliziert. Die damalige Diskussion stieß zwar auf wenig, aber einhellig zustimmendes Echo. --Trollflöjten αω 13:39, 22. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Internationale Wikipedia-Verbindung

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Der Verweis in die französischsprachige Wikipedia führt auf "consistoire (catholicisme)". Es gibt aber eine Seite, die zwar als Begriffsklärung ausgezeichnet ist, aber einen schnellen Überblick über die Verwendung des Begriffs "consistoire" in verschiedenen Konfessionen gibt und auch auf die jüdischen und buddhistischen Konsistorien hinweist, die es in Frankreich und Belgien gibt. Mir erscheint es darum sinnvoller, die Verlinkung auf diesen Artikel https://fr.wikipedia.org/wiki/Consistoire zu setzen als auf consistoire (catholique). --Wolfram Stn (Diskussion) 08:53, 1. Feb. 2025 (CET)Beantworten

Konsistorium als Unterbehörde des Oberkirchenrates?

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In Willi Garth: 1898-1998 100 Jahre Evangelische Kirche Hombruch S. 13 wird erwähnt, dass am 5. Januar 1899 der Evangelische Oberkirchenrat in Berlin an das Königl. Konsistorium zu Münster schreibt. Das sieht für mich so aus, als ob der ev. Oberkirchenrat zur Berliner Zentralregierung gehört und das Konsistorium zur Provinzialverwaltung. Das wäre dann eine Ergänzung zu der Kategorie von Konsistorien in Preußen, in der das Oberkirchencollegium zu Breslau augenblicklich ganz alleine steht. Winfried Schrödter (Diskussion) 20:21, 8. Feb. 2026 (CET)Beantworten

Hier geht einiges durcheinander. Das Oberkirchencollegium zu Breslau gehört zur Evangelisch-lutherischen Kirche in Preußen. Weder der Evangelische Oberkirchenrat in Berlin (der in der Aufzählung der als Oberkirchenrat benannten Behörden ganz oben steht) noch die untergeordneten Provinzialkonsistorien in den preußischen Provinzen, die allesamt zur Evangelischen Landeskirche in Preußen (ab 1922 Evangelische Kirche der altpreußischen Union) gehören, haben etwas damit zu tun. Dass es in Preußen Konsistorien gab, steht auch schon im ersten Satz von Konsistorium#Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland. Und natürlich steht auch in Evangelische Kirche von Westfalen#Geschichte, dass es seit 1817 ein Provinzialkonsistorium in Münster gab, das ab 1850 dem Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin unterstand. Ich finde die Darstellung ausreichend klar. --Zweioeltanks (Diskussion) 10:23, 9. Feb. 2026 (CET)Beantworten
Im besagten ersten Satz steht nur sehr ungenau: "In manchen evangelischen Landeskirchen Deutschlands (vor allem in ehemals preußischen Gebieten, z. B. in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit dem Konsistorium in Berlin und in der ehemaligen Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen) bezeichnet Konsistorium die kirchliche Verwaltungsbehörde." Daraus kann ich nicht erkennen, dass es "die kirchliche Verwaltungsbehörde" in jeder Provinz gab. Im Artikel "Oberkirchenrat" wird dieser sogar mit dem Konsistorium gleichgesetzt. Da darf ich mich wohl etwas verwirrt fühlen. Winfried Schrödter (Diskussion) 11:54, 9. Feb. 2026 (CET)Beantworten
Ich will nicht bestreiten, dass es verwirrend ist. Aber das liegt in erster Linie an der Vielgestaltigkeit der verschiedenen evangelischen Kirchen, an den verschiedenen Zeitebenen und an der Tatsache, dass Konsistorium sowohl ein generischer Begriff als auch eine Bezeichnung sein kann. Um es noch einmal aufzudröseln: Der erste Satz (Verbform Präsens) macht eine Aussage über die Gegenwart (wobei das für Kirchenprovinz Sachsen auch nicht mehr stimmt, denn sie ist seit 2009 in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland aufgegangen. In zwei der ehemaligen preußischen Kirchenprovinzen heißen (bzw. hießen bei Artikelerstellung) die Verwaltungsbehörden "Konsistorium". In anderen Kirchen (u.a. auch in den Landeskirchen Rheinland und Westfalen, die ja ebenfalls früher preußische Kirchenprovinzen waren, heißen sie seit der Verselbständigung 1945 Landeskirchenamt. Vom Typ her sind sie aber dieselbe Art Behörde, und auch der Oberkirchenrat (ob in Preußen, Württemberg oder Baden) ist bzw. war derselbe Typ, also vom generischen Begriff her ein Konsistorium bzw. Oberkonsistorium. Konsistorium ist die klassische Bezeichnung, die eng mit der Zeitalter des Landesherrlichen Kirchenregiments verbunden ist (siehe Konsistorium#Geschichte), und folgerichtig wurde sie nach 1918 meist durch andere Bezeichnungen ersetzt, nur eben nicht in Preußen bzw. dort nur teilweise und mit Verzögerung. Man muss mehrere Artikel lesen, um einen gesamten Überblick zu bekommen, und ich kann mir überlegen, wie man es hier in diesem Artikel noch klarer darstellen kann; aber vielleicht hast du ja auch eine Idee. --Zweioeltanks (Diskussion) 16:37, 9. Feb. 2026 (CET)Beantworten