Probezeit
(weiter geleitet durch Probezeiten)Pro·be·zeit
die Probezeit SUBST kein Plur.1. die befristete Zeit der Beschäftigung, in der jmd. seine Eignung zu einer Tätigkeit nachweisen muss eine Probezeit von sechs Monaten vereinbaren, während der Probezeit keinen Urlaub nehmen können
2. schweiz. Bewährungsfrist
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Pro•be•zeit
die; die Zeit, in der ein Arbeitnehmer am Anfang einer neuen Tätigkeit zeigen muss, dass er für die Stelle geeignet istTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Probezeit
(ˈproːbəʦait)substantiv weiblich
Probezeit , Probezeiten
Pl. selten Zeitraum zu Beginn einer neuen Anstellung, in dem leichter gekündigt werden kann eine sechsmonatige Probezeit haben In der Probezeit gibt es noch keinen Urlaub.
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Übersetzungen